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VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 VwGO, § 37 VwVfG
Begründungspflicht der Anordnung der sofortigen Vollziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Zum anderen hat sie den Zweck, der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung bewusst zu machen und sie zu veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein vorrangiges öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01, zit. nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11
Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Bei Vorliegen dieses bloß formellen Rechtsfehlers hat das Gericht allerdings nicht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, sondern nur die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11, beide zit. nach juris; anders noch VG Berlin, Beschluss v. 30.03.2006 - VG 1 A 275.05). - OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Denn die Beschränkung auf die Aufhebung der Vollziehungsanordnung im Fall einer Verletzung des Begründungserfordernisses gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO bringt den eingeschränkten Prüfungsumfang und die eingeschränkte Bindungswirkung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zum Ausdruck (vgl. Thüringer OVG, Beschluss v. 28.07.2011 - 1 EO 1108/10, zit. nach juris).
- BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02
Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Bei Vorliegen dieses bloß formellen Rechtsfehlers hat das Gericht allerdings nicht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, sondern nur die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben (vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11, beide zit. nach juris; anders noch VG Berlin, Beschluss v. 30.03.2006 - VG 1 A 275.05). - OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91
Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt vielmehr, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geführt haben (…vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Lüneburg, NdsVBl 1996, 137; OVG Schleswig, NVwZ 1992, 688 und NordÖR 1998, 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 11 S 2.12
Türke; sofort vollziehbare Ausweisung; zwingende Ausweisung; Regelausweisung; …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Erforderlich ist deshalb eine auf den konkreten Fall abgestellte und nicht lediglich formelhafte, sich in allgemeinen Wendungen erschöpfende oder den Gesetzeswortlaut wiederholende Begründung (vgl. bereits VG Berlin, Beschluss v. 10.03.2010 - VG 1 L 921.09; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.01.2012 - OVG 11 S 2.12 m.w.N., zit. nach juris). - OVG Schleswig-Holstein, 28.08.1997 - 2 M 23/97
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt vielmehr, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geführt haben (…vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Lüneburg, NdsVBl 1996, 137; OVG Schleswig, NVwZ 1992, 688 und NordÖR 1998, 26). - OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Begründung des Sofortvollzugs bei Ausweisung;; Abschiebung; Ausweisung; …
Auszug aus VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt vielmehr, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geführt haben (…vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Lüneburg, NdsVBl 1996, 137; OVG Schleswig, NVwZ 1992, 688 und NordÖR 1998, 26).
- VG Trier, 31.07.2012 - 1 K 124/12
Fortwirkungen eines bereits gemeldeten Dienstunfallschadens
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten (zwei Ordner), eine Heftung Anlagen zum Schriftsatz des Klägers vom 18. April 2012 und die Gerichtsakte 1 L 125/12.TR verwiesen.Denn jedenfalls hat er, wie die erkennende Kammer bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 19. März 2012 - 1 L 125/12.TR -) ausgeführt hat, die in § 45 BeamtVG normierten Meldefristen nicht eingehalten.
- VG Berlin, 30.08.2012 - 1 L 196.12
Polizeiliches Aufenthaltsverbot für Hütchenspieler bestätigt
Die Begründung stellt auf den konkreten Einzelfall des Antragstellers ab und erschöpft sich nicht in allgemeinen Wendungen oder wiederholt den Gesetzeswortlaut (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. Juni 2012 - VG 1 L 125.12, m. w. N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 A 10965/12
Dienstunfall; Frist für die Meldung weiterer Unfallfolgen
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten (zwei Ordner), eine Heftung Anlagen zum Schriftsatz des Klägers vom 18. April 2012 und die Gerichtsakte 1 L 125/12.TR verwiesen. - VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
Zum Umfang der Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs von …
Bei Vorliegen dieses bloß formellen Rechtsfehlers stellt die entscheidende Kammer allerdings nicht die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her, sondern sie hebt lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung auf (vgl. auch BVerwG vom 31.01.2002, Az. 1 DB 2/02 ; VGH Baden-Württemberg vom 27.09.2011, Az. 1 S 2554/11 ; VG Berlin vom 12.6.2012, Az. 1 L 125.12 ).